Unterstützungsstunden

 

Auf Grundlage des Paragraphen 4 unserer Satzung, hat die Mitgliederversammlung am 20.03.2015 einen Sonderbeitrag zur Instandhaltung des Vereinsheims und der Sportanlagen in Höhe von 100 Euro pro Jahr beschlossen. Jede geleistete Einsatzstunde des/der Schützen/in zur Unterstützung der Vereinsinteressen reduziert diesen Betrag um jeweils 10 Euro. Die maximale Reduzierung von 100 % ist mit 10 Unterstützungsstunden erreicht. Bei Mehrleistung erfolgt keine Vergütung. Die Unterstützungsstunden bzw. der Sonderbeitrag ist ausschließlich von den am Training teilnehmenden Mitgliedern zu leisten. Passive und minderjährige Mitglieder betrifft diese Regelung nicht.

Der Sonderbeitrag wird rückwirkend zusammen mit dem Jahresbeitrag zum 1. März eines Jahres eingezogen. Der Vorstand kann in begründeten Fällen den Beitrag erlassen oder stunden.

 

In der Jahresterminplanung werden pro Quartal je ein Samstag als Arbeitseinsatztag festgelegt.